Kaspar Maase (Tübingen)
'Schundliteratur' und Jugendschutz im Ersten Weltkrieg - Eine Fallstudie
zur Kommunikationskontrolle in Deutschland
Im Ersten Weltkrieg verkündeten die Militärbefehlshaber im
Deutschen Reich aufgrund ihrer Ausnahmevollmachten Jugendschutzerlasse; sie
schlossen das Verbot von "Schundliteratur" ein. Der Beitrag untersucht die
Auseinandersetzung um die Ausgestaltung der Erlasse; daran waren neben Militär
und Innenverwaltung Verleger und Aktivgruppen von Schundkämpfern v.a.
aus der Lehrerschaft beteiligt. Dabei erweist sich angesichts der komplexen
und widersprüchlichen Bemühungen um Kommunikationskontrolle in
der Massendemokratie ein Verständnis von Zensur, das nur auf Repressivmaßnahmen
im Interesse politischer Machtzentren ausgeht, als ungenügend. Den Dimensionen
literaturpädagogischer Erziehungsdikatur wird man damit ebensowenig gerecht
wie der überraschenden Legitimierung von "Volksliteratur" durch die
preußische Polizei wegen ihrer psychischen Entlastungsfunktion und
den zukunftsweisenden Absprachen zwischen Innenbehörden und Verlegern
mit dem Ziel ideologischer Regulierung von Populärliteratur. Die dargestellten
Strategien zum "literarischen Jugendschutz" berührten Probleme, die
bis heute weder politisch noch kulturanalytisch befriedigend geklärt
sind.